NEB Consulting - Kornelia Neb in Bonn
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Legalisierung von Export- und Handlungsdokumenten
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Legalisierung von Export- und Handlungsdokumenten. Die Legalisierung von Export- und Handlungsdokumenten ist eine Echtheitsprüfung der eingereichten Dokumente durch das Konsulat des Ziellandes der Exportwaren. Da die zu legalisierenden Papiere häufig in einer Sprache verfasst sind, die nicht zu den in Deutschland verwendeten Amtssprachen gehört, werden wir für Sie tätig. Sie erhalten von uns ein Rundumpaket inklusive unserer Übersetzung und Echtheitsprüfung durch das zuständige Konsulat.
Legalisierung von Überbeglaubigungen
Auch die Abwicklung von vorgeschriebenen Überbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt oder bei den Bezirksregierungen ist eine Dienstleistung, die wir Ihnen sehr gerne anbieten. Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen: die Legalisation und die Apostille. Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen für Handelspartner aller Länder weltweit an.
Legalisieren einer Bescheinigung
Die Legalisierung einer konsularischen Bescheinigung fällt ebenfalls in unseren Aufgabenbereich. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Bescheinigungen, die wir für Sie im Auftrag übersetzen und dem zuständigen Konsulat zur Legalisierung vorlegen. Wir bieten Ihnen die Hilfe bei Umzugsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Ausfuhrbescheinigungen sowie sonstigen konsularischen Bescheinigungen an. Bitte bedenken Sie, dass wir in der Regel bei dieser Dienstleistung einen beglaubigten gültigen Aufenthaltstitel, Reisepass oder anderweitiges Dokument benötigen, um die Legalisierung für Sie durchführen zu können.
Legalisierung von Geschäftsdokumenten
Im internationalen Urkundenverkehr ist es Usus, eine Legalisierung von Geschäftsdokumenten vornehmen zu lassen. Jedes Dokument hat vor der Verwendung im Ausland zunächst beglaubigt (legalisiert) zu werden. Die Legalisierung von Geschäftsdokumenten dient dazu, die Echtheit des ausgestellten Schriftstückes zu bezeugen. Außerdem haben Geschäftsdokumente Beglaubigungen aller Stempel, Siegel und Unterschriften aufzuweisen. Je nach Ursprungsland erfolgt die Beglaubigung als Legalisation oder Apostille. Auch dies ist eine unserer Dienstleistung, die wir sehr gerne für Sie übernehmen, um Ihnen den Handel mit Ihren ausländischen Partnern zu erleichtern.
UNSER SERVICE - IHR VORTEIL
Legalisierung von Export-
und Handlungsdokumenten
Legalisierung von Überbeglaubigungen
Legalisieren einer
Bescheinigung
Legalisierung von Geschäftsdokumenten